Allgemeine Unterrichtsvoraussetzungen

1.  Arbeitsmaterialien

(1)     Jeder/jede bringt zu jeder Unterrichtsstunde das notwendige Arbeitsmaterial (z.B.: Fachbuch, Lektüre, Hefter, Schreib-gerät) mit.

(2)     Jeder/jede hält selbständig das oben erwähnte Arbeitsmaterial zum Beginn des Unterrichts auf seinem Tisch bereit.

(3)     Jeder/jede bemüht sich selbständig darum, nach Abwesenheitszeiten das benötigte Material zu vervollständigen.

2.  Mitarbeit

(1)     Die Mitarbeit im Unterricht hat in der Regel selbständig zu erfolgen.

(2)     Rein passives Verfolgen des Unterrichtsgeschehens kann maximal eine Zensur von fünf Punkten (= 4) bedeuten, wenn auf Nachfrage durch den Kursleiter/die Kursleiterin angemessen reagiert werden kann.

(3)     Der alleinige Besuch des Unterrichts begründet noch nicht einmal den Anspruch auf einen Notenpunkt.

(4)     Wenn etwas nicht verstanden wird, sollte selbständig nachgefragt werden.

3.  Unterrichtsmitschriften

(1)     Jeder/jede sollte für jeden Kurs einen eigenen Hefter (mit sich) führen.

(2)     Jeder/jede sollte selbständig Unterrichtsmitschriften anzufertigen: Nicht nur der Tafelanschrieb ist relevant!

(3)     Die Unterrichtsmitschriften sind nach versäumten Unterrichtsstunden selbständig zu vervollständigen.

(4)     Die Unterrichtsmitschriften sind dem Fachlehrer auf Verlangen vorzulegen.

4.  Hausaufgaben

(1)     Die Hausaufgaben sind selbständig zu erledigen.

(2)     Vergessene Hausaufgaben gelten als nicht erbrachte Leistung: null Punkte (= 6)!

(3)     Hausaufgaben dienen auch dazu, Verständnisprobleme offenzulegen. Sie müssen klar benannt werden.

(4)     Fehlen ist keine Entschuldigung für das Nichterledigen von Hausaufgaben, das heißt:

- Hausaufgaben müssen auch für Stunden vorbereitet werden, in denen man fehlen wird.

- Jeder/jede muss, wenn gefehlt wurde, selbständig bei seinen Mitschülern/-innen Informationen über die Hausaufgaben einholen, um sie zu machen/nachzumachen.

5.  Eigenarbeit

Der Eintrag „Eigenarbeit“ auf dem Vertretungsplan bedeutet, dass Aufgaben zu bearbeiten sind. Sie sind, sofern nicht anders verlautbart, im Sekretariat abzuholen - dies ist auf der dort ausliegenden Kursliste abzuzeichnen.

6.  Vorträge

(1)     Die Termine für Präsentationen sind einzuhalten. Fehlt der/die Vortragende aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden Gründen, hat er/sie dies nach Möglichkeit am Vortag zu melden (Telefonanruf/Mail).

(2)     Spätestens am Vortag ist selbständig ein Arbeitspapier einzureichen; das gleiche gilt für OH-Vorlagen u. ä.

7.  Fristen

Arbeitsergebnisse sind fristgerecht einzureichen bzw. zu präsentieren; Fristversäumnisse können nur durch Vorlage

eines ärztlichen Attests entschuldigt werden. Technische Pannen, z. B. der Ausfall eines Druckers, sind kein Grund zur verzögerten Abgabe.

8.  Unterrichtsatmosphäre

(1)     Die nonverbale Seite der Kommunikation ist für die Unterrichtsatmosphäre von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit. Hierzu zählt auch die Sitzhaltung!

(2)     Für die verbale Seite der Kommunikation gilt: Jede/r bemüht sich um eine angemessene Sprache und Artikulation. Jede Unterrichtsstunde dient auch dem Training des mündlichen Ausdrucks.

(3)     Essen und Trinken ist im Unterricht nicht erlaubt.

(4)     „An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur die schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.“ (E. Kästner, Das fliegende Klassenzimmer)

(5)     Alle KursteilnehmerInnen haben nach der Stunde selbständig dafür zu sorgen, dass der Raum sauber hinterlassen wird (u. a.: Müll in den Mülleimer, Tafel wischen, Fenster schließen, evtl. Stühle hochstellen, evtl. Ausfegen) – andernfalls ist ein Ordnungsdienst einzurichten.

8.  Fehlen und Zuspätkommen

(1)       Fehlzeiten, die vorher bekannt sind, müssen im Vorfeld selbständig unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden.

(2)       Fehlen aus nicht vom Schüler/der Schülerin zu vertretenden Gründen ist gemäß der genannten Fristen selbständig zu entschuldigen. Die Lehrer sind nicht dazu verpflichtet, den Schülern und Schülerinnen Auskunft über Fehlzeiten zu geben, die noch zu entschuldigen wären.

(3)       Wer fehlt, ist in besonderem Maße verpflichtet, die Unterrichtsinhalte selbständig nachzuarbeiten.

(4)       Zuspätkommen stört den Unterricht. Wer zu spät kommt, begibt sich wortlos und ruhig auf seinen Platz und entschuldigt sich nach der Stunde selbständig.

Nicht zuletzt...

Die schulische Arbeit und schulische Veranstaltungen haben Vorrang vor allen anderen Tätigkeiten. Außerschulische

Jobs oder private Engagements müssen z. B. zurücktreten. Damit sind keine Aktivitäten im Interesse der Gemeinschaft gemeint, die (z. B. auch mit Kooperationspartnern) als schulische Veranstaltungen gelten und schulischerseits ausdrücklich unterstützt werden. Das Engagement befreit jedoch nicht davon, Versäumtes selbständig aufzuarbeiten bzw. Fristen einzuhalten (siehe Pt. 1 (3) und 3 (3) bzw. Pt. 6 und 7).





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